AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Unternehmensberatung – Coaching-Up-To-You, Coach und Business Mentor  – Torsten Muhlack – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spesen und Auslagen – AGB

Die Vergütung verstehen sich inkl. An- und Abfahrt bis 15 km vom Hauptsitz (bzw. nach Vereinbarung). Sonstige Kosten wie Flug, eventuelle Übernachtungen und Spesen sind nicht enthalten und werden dem Klienten, sofern diese anfallen, gesondert berechnet. Fallen Kosten von Kooperationspartner an sind diese gesondert zu bezahlen.

Terminvereinbarung / Stornierung

Alle Terminabsprachen erfolgen durch eine konkrete Vereinbarung. Die vereinbarten Termine sind verbindlich und in der Vertragslaufzeit durchzuführen. Eventuelle Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch, oder rechtzeitig per Post, Fax oder Email erfolgen.
Bei Absage oder kurzfristiger Änderung des Trainingstermins innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin durch den Kunden, wird die vereinbarte Zeit voll berechnet und nicht gutgeschrieben.
Eine eventuelle Gutschrift oder auch Verschiebung liegt im freien Ermessen von Coach. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheint.
Wird eine bezahlte Einheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann diese, gemeint ist die Einheit, zu einem anderen Termin nach Ende der Krankheit nachgeholt werden.

Umsatzsteuern

Alle Kosten verstehen sich brutto inklusive jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer soweit gesetzlich vorgeschrieben.

Abrechnung, Fälligkeit

a) Die Vergütung ist zu leisten. Bei längerer Vertragslaufzeit (ab 3 Monate) kann eine eine monatliche Abrechnung erfolgen.
b) Bei Einmalvorabzahlungen gewährt der Coach bis zu 10% Skonto.
c) Die Beträge sind vorab binnen 3 Tagen (Eingang beim Coach) ab Rechnungsdatum per Überweisung oder in bar zahlbar.
d) Gerät eine Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, berechtigt dies den Berater zur Leistungsverweigerung.

Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Coaching erfolgt auf eigene Gefahr. Es handelt sich um eine reine Dienstleitung und hat nicht den Anspruch auf wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Der Kunde dem Coach, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erhaltenen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Der Kunde ist mit der Speicherung der erhaltenen Daten für spätere Informationen einverstanden.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit vereinbarten Zeit. Der Vertrag kann von jeder der Parteien ordentlich, mit einer Frist von drei Monaten (bei 6 Monats- und Jahresverträgen) und einem Monat bei Verträgen unter 6 Monate zum Monatsende ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gekündigt werden.

Dieser verlängert sich automatisch um den ursprünglichem Vertragszeitraum sofern er nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Vertrag relevante Unterlagen werden 1 Jahre aufbewahrt, andere Schriftstücke bzw. Unterlagen können nach Vertragsende vernichtet werden. Alternativ können sie auf Wunsch gegen Bestätigung übergeben werden.

Allgemeines

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
c) Es wird die Schriftform vereinbart, das gilt auch für die Aufhebung dieser.
d) Sollte ein Teil dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam oder nichtig werden, so soll dies die Gültigkeit des weiteren Vertrages nicht berühren. Für den Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit eines Teils des Vertrages verpflichten sich die Vertragschließenden, den nichtigen oder unwirksamen Teil des Vertrages im Rahmen des Zulässigen und Möglichen nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unverzüglich zu ergänzen.

Berlin, den 15.01.2014

Dienstleistung mit enormer Steigerung

Stand: Unternehmung lief gut aber die Umsatzahlen waren nicht ausreichend um gut und sorgenfrei davon leben zu können.

Hauptanalyseergebnisse: Webseite war nicht verständlich aufgebaut (vorhandene sah gut aus, aber hat den Interessenten nicht zum Ziel geführt), Buchungsprozesse zu kompliziert, Preise für die Dienstleistung zu gering, Sichtbarkeit nicht gut, Konkurrenz ist schon relativ groß.

Maßnahmen:

Webseite neu aufgesetzt. Diese wurde effektiv so gestaltet das der Besucher sofort versteht um was es geht, alle bedenken vorab ausgeräumt wurden und die Buchung einfach und schnell möglich ist.

Ergebnis: Umsatz – Verdreifachung innerhalb 3 Monaten.

Nächste Maßnahmen:  Retargeting mit dem Ziel der 5-fachen Steigerung des Umsatzes.

Möglich da bisher nur 2% Buchungen sind, da mit klaren Analysen der Besucher, die aber nicht gekauft haben.

Sichtbarkeit optimiert, jetzt über 30 relevante Suchbegriffe auf Seite 1

Preisanpassung nach oben, obwohl der Inhaber bedenken hatte.

Auszug der enormen Entwicklung 

Umsatz und Gewinnsteigerung durch Marketing