Werbung für Heilpraktiker und Heilpraktiker Psychotherapie

Was Psychotherapeuten bei der Werbung beachten sollten
Was Psychotherapeuten bei der Werbung beachten sollten

Werbung als Heilpraktiker für Psychotherapie – was Sie beachten müssen

Die Werbung als Heilpraktiker ist ein kompliziertes Thema. Denn im Heilmittelwerbegesetz ist genau gelistet, wie und wofür man werben darf und als Heilpraktiker für mehr Aufmerksamkeit sorgen kann.

Bei der Werbung im Therapeuten Marketing für Ihre Heilpraxis sollten Sie sich in der gesetzlichen Lage auskennen. Denn ansonsten kann die Werbung als Heilpraktiker der Psychotherapie, der Tier- oder Humanheilkunde aufgrund einer unethischen Einstufung teuer werden.

So dürfen Sie zum Beispiel kein Genesungsversprechen geben und Ihren Klienten versichern, dass die alternative Behandlung wirken wird.

Um kostspielige Fauxpas in der Werbung für Heilpraktiker und im Therapeuten Marketing auszuschließen, sollten Sie sich einen erfahrenen Partner für die Werbung als Heilpraktiker der Psychotherapie ins Boot holen.

Werben als Heilpraktiker
Werben als Heilpraktiker

Wie werben Sie als Heilpraktiker?

Wenn Sie Werbung als Heilpraktiker in der Psychotherapie machen, unterscheiden sich Ihre Aussagen deutlich von den Botschaften klassischer Schulmediziner. In der Werbung für Heilpraktiker der Psychotherapie, der Tier- und Humanheilkunde dürfen Sie eine Wirkung nur mit der Bezeichnung „kann“ umschreiben.

Das alternative Therapeuten Marketing ist nicht einfach und stellt Sie vor einige Herausforderungen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Werbung als Heilpraktiker der Psychotherapie machen oder Ihre Kompetenzen in der Human- oder Tierheilpraxis anbieten möchten.

Kleinste Fehler, die oftmals nur auf einem Wort beruhen, können als unlauteres Werben als Heilpraktiker eingestuft werden. Um diese Problematik zu umgehen, sollten Sie sich über die erlaubten Ausführungen und die besondere Wortwahl in der Werbung für Heilpraktiker der Psychotherapie und in anderen Bereichen informieren.

Zur Werbung: Was ist im Therapeuten Marketing erlaubt und was ist verboten?

Entgegen der weit verbreiteten These ist die Werbung für Heilpraktiker nicht verboten. Als Therapeuten können Sie Marketing betreiben, in dem Sie Ihre Leistungen vorstellen und so einen wichtigen Beitrag für die Gewinnung neuer Klienten leisten. Allerdings ist es nicht gestattet, präzise Heilaussagen zu treffen und Ihre Werbung als Heilpraktiker für Psychotherapie mit einem Genesungsversprechen zu untermauern.

Ihr Klient kann – muss aber keine Besserung seines seelischen Zustands verspüren. Genau hierin liegt der Unterschied der Werbung für Heilpraktiker der Psychotherapie und für psychotherapeutische Schulmediziner. Mit unserem Coaching zum Werben als Heilpraktiker schließen Sie nicht erlaubte Behauptungen aus und können sich darauf verlassen, dass Sie mit Ihrer Werbung als Heilpraktiker auf der rechtssicheren Seite sind.

Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle Worte, die Sie verwenden dürfen und die Sie in der Werbung als Heilpraktiker der Psychotherapie besser vermeiden sollten.

Marketing für Therapeuten
Marketing für Therapeuten

Warum die Werbung für Heilpraktiker so schwierig ist

Sie sind von Ihren Therapiemethoden überzeugt und kennen viele Klienten, deren Zustand sich nach Besuchen bei Ihnen verbessert hat. Dennoch dürfen Sie diese Erfolge in der Werbung als Heilpraktiker nicht betonen, da Sie beim Werben als Heilpraktiker keine Garantie abgeben dürfen. Das Therapeuten Marketing – die Werbung für Heilpraktiker in der Psychotherapie und in anderen Bereichen, ist daher sehr komplex und bedarf einer langjährigen Erfahrung. Schließen Sie Probleme aus, in dem Sie sich fachkundig beraten und Ihre Werbung für die Heilpraxis vom Experten erstellen lassen.

Sie möchten sich als Heilpraktiker selbstständig machen und sind gerade dabei, für Ihre neue Praxis zu werben? Heilpraktiker und Therapeuten bieten alternative Leistungen an und unterliegen daher einer anderen Rechtsprechung als Schulmediziner. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Werbung als Heilpraktiker für Psychotherapie und andere Bereiche gesetzeskonform zu formulieren und auf diesem Weg Klienten für Ihre neue Praxis zu gewinnen! Wichtig ist auch zu wissen welche Probleme als Heilpraktiker auftauchen können.

Fazit: Mehr Klienten durch die richtige Werbung als Heilpraktiker und Therapeut

Für Heilpraktiker und Therapeuten ist das Marketing im Internet nicht einfach. Denn auch wenn Sie keinem generellen Werbeverbot unterliegen, müssen Ihre Aussagen entsprechend der Co-Ethics für alternative Heilmethoden formuliert sein. Beim Spagat zwischen rechtskonformem Werben als Heilpraktiker und nicht erlaubten Aussagen für eine Heil- und Therapiepraxis helfen wir Ihnen gerne!

Bei dem kostenfreien Erstgespräch schauen wir uns gemeinsam an, wie wir Ihr Unternehmen am besten voranbringen, welche Prozess die geeignetsten sind, um endlich wirklich Ihre Ziele zu erreichen.

FAQ´s zum Thema Werbung als Heilpraktiker für Psychotherapie

1. Darf ich als Heilpraktiker für Psychotherapie Werbung machen?

Ja, Sie dürfen Werbung machen. Allerdings müssen Sie sich an die berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten. Werbung muss sachlich, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein.

2. Welche Werbemaßnahmen sind für Heilpraktiker für Psychotherapie erlaubt?

Erlaubt sind sachliche Informationen über Ihre Praxis, Ihre Qualifikationen, Ihre Behandlungsmethoden und die von Ihnen angebotenen Leistungen. Dies kann über eine Webseite, Flyer, Visitenkarten, Einträge in Online-Verzeichnisse oder soziale Medien erfolgen.

3. Welche Inhalte sollten in meiner Werbung vermieden werden?

 Vermeiden Sie irreführende oder übertriebene Heilversprechen, Vergleiche mit anderen Therapeuten, und Aussagen, die den Eindruck erwecken könnten, dass Sie besser oder erfolgreicher sind als andere. Auch die Nutzung von Titeln oder Bezeichnungen, die Sie nicht rechtlich führen dürfen, ist unzulässig.

4. Darf ich Testimonials oder Patientenbewertungen nutzen?

Die Nutzung von Patientenbewertungen oder Testimonials ist umstritten und kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

5. Kann ich meine Praxis bei Google My Business eintragen?

Ja, das Eintragen Ihrer Praxis bei Google My Business ist erlaubt und kann Ihre Online-Sichtbarkeit erhöhen. Achten Sie darauf, dass die Angaben korrekt und sachlich sind.

6. Welche rechtlichen Vorgaben muss ich bei der Gestaltung meiner Webseite beachten?

Ihre Webseite muss ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung enthalten. Zudem sollten alle Angaben wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein. Beachten Sie auch die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

7. Ist die Schaltung von bezahlter Werbung (z.B. Google Ads) erlaubt?

Ja, bezahlte Werbung ist erlaubt, solange die Anzeigen sachlich und wahrheitsgemäß sind und keine irreführenden oder übertriebenen Heilversprechen enthalten.

8. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Werbung rechtlich einwandfrei ist?

Es ist empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Werbemaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem können Sie sich an die zuständige Heilpraktiker-Kammer oder Berufsverbände wenden.

9. Welche Rolle spielen soziale Medien in der Werbung für Heilpraktiker für Psychotherapie?

Soziale Medien können eine effektive Plattform sein, um Ihre Praxis bekannt zu machen und mit potenziellen Patienten zu interagieren. Achten Sie darauf, dass Ihre Beiträge sachlich und professionell sind und keine irreführenden Informationen enthalten.


10. Darf ich in meiner Werbung auf Spezialisierungen hinweisen?

Ja, Sie dürfen auf Spezialisierungen und besondere Qualifikationen hinweisen, solange diese wahrheitsgemäß und belegbar sind. Vermeiden Sie jedoch irreführende oder übertriebene Darstellungen.

Diese FAQs sollten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis der Werbemöglichkeiten und rechtlichen Vorgaben als Heilpraktiker für Psychotherapie zu bekommen.

Dienstleistung mit enormer Steigerung

Stand: Unternehmung lief gut aber die Umsatzahlen waren nicht ausreichend um gut und sorgenfrei davon leben zu können.

Hauptanalyseergebnisse: Webseite war nicht verständlich aufgebaut (vorhandene sah gut aus, aber hat den Interessenten nicht zum Ziel geführt), Buchungsprozesse zu kompliziert, Preise für die Dienstleistung zu gering, Sichtbarkeit nicht gut, Konkurrenz ist schon relativ groß.

Maßnahmen:

Webseite neu aufgesetzt. Diese wurde effektiv so gestaltet das der Besucher sofort versteht um was es geht, alle bedenken vorab ausgeräumt wurden und die Buchung einfach und schnell möglich ist.

Ergebnis: Umsatz – Verdreifachung innerhalb 3 Monaten.

Nächste Maßnahmen:  Retargeting mit dem Ziel der 5-fachen Steigerung des Umsatzes.

Möglich da bisher nur 2% Buchungen sind, da mit klaren Analysen der Besucher, die aber nicht gekauft haben.

Sichtbarkeit optimiert, jetzt über 30 relevante Suchbegriffe auf Seite 1

Preisanpassung nach oben, obwohl der Inhaber bedenken hatte.

Auszug der enormen Entwicklung 

Umsatz und Gewinnsteigerung durch Marketing